Beitragsordnung

Im Folgenden finden sie die gültige Beitragsordnung, sowie die Beitragssätze.

Eine Anmeldung erfolgt über die Registrierung auf dieser Seite. 

  • Aktive Erwachsene Mitglieder haben pro Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden zu leisten.
  • Für jede nicht getätigte Pflichtarbeitsstunde werden 20 € in Rechnung gestellt. Diese werden bei der Abbuchung des Jahresbeitrages im Folgejahr mit eingezogen.
  • Mitglieder ab 65 Jahre sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.
  • Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft müssen bis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden,
  • Für Barzahler oder bei Überweisung ohne Lastschriftantrag erhöht sich der Beitrag um 5 €
  • Ich verpflichte mich allfällige Beiträge rechtzeitig zu bezahlen
  • Schnuppermitglieder bezahlen im 1. Jahr den reduzierten Beitrag und leisten keine Arbeitsstunden. Ab dem 2. Jahr werden sie automatisch aktives Mitglied.

Beitragssätze in € (soweit in Aktionen nicht anderweitig festgelegt)

Aktive Erwachsene
140.-
Aktives Ehepaar
215.- 
Jugendliche 16 – 18 Jahre
65.- 
Kinder bis 15 Jahre 45.-
Auszubildende
75.- 
Familie
(2 Erwachsene und >= 2 Kinder/Jugendliche)
300.-
Passive Mitglieder
15.-
Schnuppermitglieder
(für das 1. Jahr)
60.-


Anpassung der Beiträge ab 2024

In der Generalversammlung am 22. April 2023 haben die Mitglieder abgestimmt, die Beiträge im Schnitt um 10% anzuheben um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Diese Änderung ist ab 01.01.2024 in Kraft getreten.