Beitragsordnung
Im Folgenden finden sie die gültige Beitragsordnung, sowie die Beitragssätze.
Eine Anmeldung erfolgt über die Registrierung auf dieser Seite.
- Aktive Erwachsene Mitglieder haben pro Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden zu leisten.
- Für jede nicht getätigte Pflichtarbeitsstunde werden 20 € in Rechnung gestellt. Diese werden bei der Abbuchung des Jahresbeitrages im Folgejahr mit eingezogen.
- Mitglieder ab 65 Jahre sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit.
- Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft müssen bis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden,
- Für Barzahler oder bei Überweisung ohne Lastschriftantrag erhöht sich der Beitrag um 5 €
- Ich verpflichte mich allfällige Beiträge rechtzeitig zu bezahlen
- Schnuppermitglieder bezahlen im 1. Jahr den reduzierten Beitrag und leisten keine Arbeitsstunden. Ab dem 2. Jahr werden sie automatisch aktives Mitglied.
Beitragssätze in € (soweit in Aktionen nicht anderweitig festgelegt)
Aktive Erwachsene | 140.- |
Aktives Ehepaar | 215.- |
Jugendliche 16 – 18 Jahre | 65.- |
Kinder bis 15 Jahre | 45.- |
Auszubildende | 75.- |
Familie (2 Erwachsene und >= 2 Kinder/Jugendliche) | 300.- |
Passive Mitglieder | 15.- |
Schnuppermitglieder (für das 1. Jahr) | 60.- |
Anpassung der Beiträge ab 2024
In der Generalversammlung am 22. April 2023 haben die Mitglieder abgestimmt, die Beiträge im Schnitt um 10% anzuheben um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Diese Änderung ist ab 01.01.2024 in Kraft getreten.