Beitragsordnung
Im Folgenden finden sie die gültige Beitragsordnung, sowie die Beitragssätze.
Eine Anmeldung erfolgt über die Registrierung auf dieser Seite.
- Aktive Erwachsene Mitglieder haben pro Jahr 5 Pflichtarbeitsstunden zu leisten.
- Eltern leisten einen Arbeitseinsatz pro Kind pro Jahr, auch wenn sie selbst nicht Mitglieder sind, bevorzugt für Tätigkeiten rund um die Kinder- und Jugendarbeit. Bei Nichtableisten erfolgt eine Abrechnung wie 1 nicht gearbeitete Pflichtarbeitsstunde.
- Für jede nicht getätigte Pflichtarbeitsstunde werden 20 € in Rechnung gestellt. Diese werden bei der Abbuchung des Jahresbeitrages im Folgejahr mit eingezogen.
- Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft müssen bis zum Ende des Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden,
- Für Barzahler oder bei Überweisung ohne Lastschriftantrag erhöht sich der Beitrag um 5 €
- Ich verpflichte mich allfällige Beiträge rechtzeitig zu bezahlen
- Schnuppermitglieder bezahlen im 1. Jahr den reduzierten Beitrag und leisten keine Arbeitsstunden. Ab dem 2. Jahr werden sie automatisch aktives Mitglied.
Beitragssätze in € (soweit in Aktionen nicht anderweitig festgelegt)
Aktive Erwachsene | 140.- |
Aktives Ehepaar | 215.- |
Jugendliche 16 – 18 Jahre | 65.- |
Kinder bis 15 Jahre | 45.- |
Auszubildende | 75.- |
Familie (2 Erwachsene und >= 2 Kinder/Jugendliche) | 300.- |
Passive Mitglieder | 15.- |
Schnuppermitglieder (für das 1. Jahr) | 60.- |
Anpassungen 2023 und 2024
In der Generalversammlung am 22. April 2023 haben die Mitglieder abgestimmt, die Beiträge im Schnitt um 10% anzuheben um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Diese Änderung ist ab 01.01.2024 in Kraft getreten.
In der Generalversammlung am 25. April 2024 wurde beschlossen den Passus "Mitglieder ab 65 Jahre sind von den Pflichtarbeitsstunden befreit" zu streichen. Ferner wurde beschlossen, dass "Eltern ab dieser Saison einen Arbeitseinsatz pro Kind pro Jahr leisten", der den Gegenwert 1 Arbeitsstunde hat.